Es sollte appetitlicher aussehen und hat Hunderte Kinder krank gemacht. Weil in einem Kindergarten im Nordwesten Chinas jahrelang ungenießbare Farbe ins Essen gemischt wurde, muss die Betreiberin nun lebenslang ins Gefängnis. Das entschied am Freitag ein Gericht in Lanzhou, der Hauptstadt der Provinz Gansu.

Li Huifang führte die private Einrichtung Heshi Peixin in der Stadt Tianshui. Die Richter sprachen sie der Herstellung und des Verkaufs gesundheitsschädlicher Lebensmittel schuldig. Zusätzlich verliert sie auf Lebenszeit ihre politischen Rechte, 500.000 Yuan ihres Vermögens werden eingezogen. Die geschäftsführende Leiterin Zhu Jinglin erhielt 15 Jahre Haft und eine Geldstrafe von 300.000 Yuan. Vier Küchenkräfte, die nach Anweisung der beiden gehandelt hatten, müssen zwischen sechs und acht Jahre hinter Gitter.

Aufgeflogen war der Fall im Sommer 2025. Bei Untersuchungen hatten 247 von 251 getesteten Kindern deutlich erhöhte Bleiwerte im Blut, ebenso die meisten Beschäftigten. Ermittler fanden heraus, dass Gebäck wie rote Dattelkuchen und Maisbrötchen mit Würstchen seit Mai 2024 regelmäßig mit Pigment eingefärbt worden war, das ausdrücklich nicht für Lebensmittel bestimmt war. In Proben lag der Bleigehalt rund zweitausendfach über dem zulässigen Grenzwert.

Die betroffenen Kinder wurden in Kliniken oder zu Hause behandelt, ihre Werte sanken nach Behördenangaben im Schnitt um etwa 40 Prozent. Der Skandal zog auch politische Kreise: Blutproben sollen manipuliert worden sein, gegen zehn Funktionäre bis hinauf zum Leiter der Gesundheitskommission der Provinz wurde ermittelt.

China hat inzwischen strengere Vorschriften für die Verpflegung in Schulen und Kindergärten erlassen, darunter Tests für jede neue Lieferung. Nur einen Tag vor dem Urteil hatte die Weltgesundheitsorganisation daran erinnert, dass Blei weltweit Hunderte Millionen Kinder gefährdet. Schon geringe Mengen können bei Kleinkindern Gehirn und Nervensystem dauerhaft schädigen, weshalb Ärzte die betroffenen Familien in Tianshui auch nach der Behandlung weiter begleiten sollen.

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