Nach einer nächtelangen Debatte hat das belgische Parlament am Freitagmorgen ein umstrittenes Gesetz verabschiedet: Polizei und Ausländerbehörde dürfen künftig unter engen Voraussetzungen private Wohnungen betreten, um Menschen mit abgelehntem Asyl und ignoriertem Ausreisebefehl festzunehmen. Die Abstimmung fiel gegen fünf Uhr Ortszeit – mit 80 Ja-Stimmen, 35 Nein und 12 Enthaltungen.

Zugelassen sind solche Einsätze nur, wenn ein Untersuchungsrichter zustimmt und die Person als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit eingestuft wird. Beamte der Ausländerbehörde müssen dabei sein; die Regierung von Premierminister Bart De Wever begründet den Schritt als Instrument, Abschiebebescheide gegen besonders problematische Fälle durchzusetzen.

Menschenrechtsgruppen und Anwälte warnen vor einem Angriff auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Privatsphäre. Amnesty International hatte vor der Abstimmung zur Ablehnung aufgerufen und befürchtet Nebenwirkungen für Helferinnen und Helfer. Am Mittwoch bildeten rund 3000 Menschen eine Menschenkette um den Justizpalast in Brüssel; landesweit gab es mehr als 50 weitere Kundgebungen.

Asylministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) nannte die Verabschiedung „historisch“ und sprach von dem Ziel, Vergewaltiger, Drogendelinquenten und Hassprediger nicht mehr hinter Haustüren zu verstecken. Opposition und Teile der Justiz halten die bestehenden Strafverfolgungsinstrumente für ausreichend und erwarten eine Prüfung vor dem Verfassungsgericht.

Ob das Gesetz in der Praxis vor allem symbolisch bleibt oder tatsächlich Massenabschiebungen erleichtert, hängt von den Richtern und den Behörden ab – und davon, wie streng die Sicherheitsklausel ausgelegt wird.

samweber.si

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