Wer in Stockholms Ministerien seit diesem Montag am Dienstrechner ChatGPT oder Claude im Browser aufrufen will, landet vor einer Sperre. Die Regierungskanzlei, in Schweden Regeringskansliet genannt und Arbeitsapparat von Ministerpräsident und Fachministerien, hat die Weboberflächen der beiden bekanntesten KI-Assistenten für ihre Beschäftigten blockiert. Angekündigt hatte das zuerst der Rundfunksender Sveriges Radio.
Ganz auf künstliche Intelligenz verzichten müssen die Beamten nicht. Sie sollen künftig mit Microsofts Copilot arbeiten, den die Behörde geprüft und nach eigener Aussage sicherer konfiguriert hat; mit dem US-Konzern besteht zudem ein Vertrag über den Umgang mit den Daten. Eine kleinere Gruppe darf die Sprachmodelle von OpenAI und Anthropic weiter nutzen, allerdings nur über Intric, eine Plattform eines Stockholmer Unternehmens, das nach eigenen Angaben ausschließlich Server in Schweden betreibt.
Auslöser war eine Untersuchung bei der Verkehrsbehörde Trafikverket in diesem Jahr, die einen „problematischen“ Umgang mit KI-Diensten zutage förderte. Die Sorge: Wer vertrauliche Inhalte ohne vertragliche Absicherung in einen Chatbot tippt, verliert die Kontrolle darüber, wo diese Daten landen – im schlimmsten Fall im Trainingsmaterial des Anbieters oder in Rechenzentren außerhalb Europas. Digitalisierungschef Mikael Wettercrantz sprach von möglichen Folgen für die Informationssicherheit.
Schweden steht damit nicht allein, und die Regierungskanzlei ist nicht die erste Behörde des Landes. Die Steuerverwaltung Skatteverket und die Behörde für geschlossene Jugend- und Suchthilfeeinrichtungen haben ähnliche Beschränkungen bereits eingeführt, die Vollstreckungsbehörde Kronofogden prüft einen solchen Schritt. Den chinesischen Dienst DeepSeek hatte Stockholm schon früher eingeschränkt.
OpenAI und Anthropic haben sich bislang nicht öffentlich geäußert. Für Verwaltungen in ganz Europa dürfte der Fall dennoch interessant sein, denn er zeigt einen Weg zwischen Totalverbot und Wildwuchs: KI ja, aber nur über geprüfte und vertraglich abgesicherte Zugänge.
