In einem Gerichtssaal in Bagdad sind am Dienstag die ersten Urteile gegen eine Gruppe französischer Dschihadisten gefallen. Das Strafgericht im Stadtteil Karkh verhängte gegen sechs Männer lebenslange Haftstrafen, ein siebter erhielt 15 Jahre. Grundlage ist das irakische Antiterrorgesetz; den Angeklagten wurde vorgeworfen, sich der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen und Angst verbreitet zu haben.
Bemerkenswert ist, was das Gericht nicht tat: Die Todesstrafe, die im Irak für solche Vergehen möglich ist, blieb aus. Richter Mohammed Salman begründete das nach Angaben eines Reuters-Reporters im Saal mit dem jungen Alter der Verurteilten. „Lebenslang“ bedeutet im irakischen Recht allerdings eine Haftzeit von bis zu 20 Jahren. Der zu 15 Jahren Verurteilte war als Kind von seiner Mutter vor mehr als einem Jahrzehnt in das IS-Gebiet in Syrien mitgenommen worden.
Die sieben Männer gehören zu insgesamt 47 Franzosen, die im vergangenen Jahr aus Lagern im Nordosten Syriens in den Irak gebracht wurden. Organisiert hatten den Transfer US-Streitkräfte gemeinsam mit den irakischen Behörden, nachdem die kurdisch geführten Kräfte die Kontrolle über Teile der Region verloren hatten und die Sicherheit der Gefängnisse in Zweifel stand. Die Prozesse hatten erst im vergangenen Monat begonnen.
Verteidiger Abbas al-Maliki kündigte an, vor das Kassationsgericht zu ziehen. Für Paris ist der Fall heikel: Frankreich lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab, hat aber kein Interesse daran, die mutmaßlichen Kämpfer zurückzuholen.
Der IS hatte 2014 große Teile Iraks und Syriens erobert und ein eigenes „Kalifat“ ausgerufen. Fünf Jahre später war er militärisch besiegt, doch einzelne Zellen sind bis heute aktiv – und die Justiz arbeitet die Folgen noch immer ab.
